Anwaltsvertretung im Verkehrsrecht in Berlin Charlottenburg bei Berlin Heiligensee

Die Fachanwaltskanzlei Petrikowski setzt sich für Privatpersonen und kleine Unternehmen in allen Belangen bei Verkehrsdelikten, Unfällen und Schadensregulierungen ein. Frühzeitige Rechtsberatung und erfolgsorientiertes Vorgehen mit persönlichem Mandantenkontakt zeichnen mich aus. Um juristisch immer auf dem Laufenden zu bleiben, ergänze ich meine fundierte Berufskenntnis regelmäßig mit Weiterbildungen, auch im Medizinrecht.

 

Privatpersonen der Fachanwaltskanzlei Petrikowski

Häufig suchen Privatpersonen meine Unterstützung, wenn ihnen Verkehrsrechtsdelikte vorgeworfen werden. Beispielsweise sind dies drohende oder bereits eingetretene Konsequenzen nach Fahrerflucht oder Alkoholfahrten mit Entzug der Fahrerlaubnis, Bußgeldern oder sogar Bewährungs- und Freiheitsstrafen. Durch meine Tätigkeit stellt sich rasch heraus, ob die Vorwürfe rechtens sind oder sich ein Einspruch lohnt. Ist letzteres nicht möglich, lässt sich meistens für Mandanten in Berlin Charlottenburg zwischen Spree und Ringbahn die Konsequenz reduzieren, sei es durch eine geringere Dauer des Fahrerlaubnisentzugs oder eine Reduzierung von Bußgeldern. Durchaus lassen sich Vorwürfe wie Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße oder Handynutzung während der Fahrt mit der richtigen juristischen Vorgehensweise entkräften. Erhebliche Nachteile können für Geschädigte nach einem Verkehrsunfall entstehen, wenn sie selbst mit der Versicherung kommunizieren. Oft kommt es trotz geklärter Schuldfrage zur Kürzung der Schadenshöhe oder gar zur Zahlungsverweigerung. Die Gebühren für meine anwaltliche Tätigkeit sind dann oft ebenfalls von der Kürzung betroffen.

 

Vertretung auch von KMU in und um Berlin Charlottenburg

Sind Firmenfahrzeuge in einen Verkehrsunfall verwickelt, handelt es sich oft um erhebliche Sachschäden für kleine und mittelständische Unternehmen aus Berlin Charlottenburg und benachbarten Stadtteilen wie Westend, Wilmersdorf, Grunewald oder Halensee. Statt den von Versicherungen bestellten und somit abhängigen Gutachter zu akzeptieren, empfehle ich grundsätzlich ab einer gewissen Schadenshöhe die Schadensermittlung durch unabhängige Gutachter. Müssen Sie Ansprüche durchsetzen, ist meine Beauftragung vor Gericht in der Hauptstadt und überall in Deutschland möglich. Ziel ist es allerdings stets, zufriedenstellende Ergebnisse bereits außergerichtlich zu erzielen. Dadurch schonen Sie das Budget und die Nerven Ihrer Rechtsabteilung und der Verantwortlichen Unternehmen.

Müssen Sie als Privatperson im Verkehrsrecht gegen Vorwürfe vorgehen, oder sind Sie als Unternehmen von einem Rechtsstreit dieses Rechtsgebiets betroffen? Am besten vereinbaren Sie mit der Fachanwaltskanzlei Petrikowski einen Termin für eine persönliche Rechtsberatung oder schildern per E-Mail, wie ich Ihnen außergerichtlich bzw. gerichtlich beistehen kann!